Therapieablauf


 

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit 1. April 2017 ist die Sprechstunde vor Aufnahme einer Psychotherapie für alle Patienten verpflichtend. Für Kinder und Jugendliche sind dafür 250 Minuten (entspricht 5 Sprechstunden à 50 Minuten) vorgesehen.

Dabei wird abgeklärt, ob der Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und Richtlinienpsychotherapie benötigt wird oder auch, ob eine andere Form der Unterstützung und Beratung notwendig ist. Ist eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, so kann diese in meiner Praxis stattfinden.

Probatorik

Nach den psychotherapeutischen Sprechstunden werden 2 bis 6 probatorische Sitzungen durchgeführt, um die Basis für eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung und Zusammenarbeit zu erarbeiten.

Akutbehandlung

Die Akutbehandlung trägt zur Besserung akuter psychischer Krisen bei. Dabei werden die Patienten so stabilisiert, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen eine Empfehlung für eine andere ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen ausgesprochen werden kann.

Die neue Leistung der Akutbehandlung ist anzeigepflichtig gegenüber der Krankenkasse und darf im Krankheitsfall maximal 600 Minuten umfassen (Mindesteinheit: 25 Minuten).

Kurzzeit- und Langzeitherapie

Sollte während der Probatorik die Erfordernisse für eine Psychotherapie festgestellt werden, so werden weitere Stunden bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Kurzzeittherapien umfassen bis zu 24 Stunden. In zwei Schritten erfolgt die Beantragung für jeweils ein Kontingent von 12 Behandlungsstunden. Erst nach Abschluss dieser beiden Stufen wird ein Antrag auf Langzeittherapie auf insgesamt 40 Behandlungsstunden gestellt.

Eine Sitzung (Einzeltherapie) dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Je nach Bedarf und Wunsch finden etwa im Verhältnis 1:4 Gespräche mit Bezugspersonen (Eltern, Geschwister, Lehrer, Schulpsychologen etc.) statt.

Wie läuft eine Therapiestunde ab? Wie lange dauert das?

Gibt es Hausaufgaben?