Verhaltenstherapie & Behandlungsspektrum
Therapie
Die Verhaltenstherapie ist eine Therapierichtung, deren Wirksamkeit nach neuesten wissenschaftlichen Standards empirisch überprüft und belegt ist. Neben der psychoanalytischen und der tiefenpsychologischen Therapie zählt auch die Verhaltenstherapie zu den so genannten anerkannten "Richtlinien-Verfahren“; das heißt diese drei Therapieschulen gelten als wissenschaftlich anerkannt und werden daher von den Krankenkassen übernommen.
In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass nahezu alle Verhaltensweisen (Handeln, Fühlen, Denken) - aus dem komplexen Zusammenwirken von Vererbung sowie Entwicklungs- und Umweltbedingungen entstehen und gelernt werden. Gleichzeitig kann mithilfe einer Verhaltenstherapie dysfunktionale Denk- und Verhaltensmuster unter Einbezug der individuellen Lern-und Lebensgeschichte, wieder verändert bzw. „verlernt“ werden.
Kinder- und Jugendliche profitieren von der breiten Methodenvielfalt der Verhaltenstherapie, sodass sie angeregt werden, die Ursachen und Bedingungen ihrer Probleme zu finden und diese mit Unterstützung des Therapeuten zu überarbeiten. „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist daher ein wichtiger Leitfaden für die therapeutische Arbeit.
Spektrum
- Ängste und Phobien (Trennungsangst, Prüfungsangst, soziale Phobie etc.)
- Tics und Zwänge
- Depressionen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas, Binge eating etc.)
- Schwierigkeiten bei Konzentration und Aufmerksamkeit (ADS/ADHS)
- Schlafstörungen
- Futter- und Gedeihstörungen
- Enkopresis (Einkoten)
- Enuresis (Einnässen)
Was heißt Schweigepflicht?
Die Schweigepflicht ist ein ganz wichtiges Thema in der Therapie. Wenn sensible Themen in der Therapiestunde besprochen werden, bleiben diese auf Wunsch der Kinder und Jugendlichen auch dort und werden vertraulich behandelt. Ab 14 Jahren darf ein Jugendlicher die Therapie eigenständig aufnehmen. Die Eltern müssen der Aufnahme der Therapie jedoch zustimmen. Über die Diagnose und über die besprochenen Inhalte müssen die Eltern allerdings nicht informiert werden. Die Schweigepflicht endet allerdings sofort, sobald ein Kind oder Jugendlicher beschließt sich oder seinen Mitmenschen etwas anzutun. Dabei ist schnelles, aber vor allem auch überlegtes Handeln nötig, sodass die Eltern ohne Ausnahme informiert werden müssen!
Wer kommt alles in die Praxis?
In meine Praxis kommen Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre. Mein jüngster Patient ist derzeit 4 Jahre alt und meine Älteste ist aktuell 20 Jahre alt. Diese kleinen und großen Patienten haben unterschiedliche Probleme und Sorgen. Je nachdem welche Diagnose vorliegt, wird dementsprechend die Behandlung individuell angepasst. Manche Themen kann man in anderen Einrichtungen noch gezielter behandeln, sodass ich nicht alle Patienten mit allen Anliegen aufnehmen kann.